Eigenstrom
Steigende Netzbezugskosten und sinkende EEG-Vergütungen machen die Optimierung des Eigenstroms zunehmend interessant. acteno unterstützt Sie bei der Konzeption, Modellierung, Optimierung und messtechnische Implementierung.
Was wir leisten
acteno energy unterstützt Sie bei der Umsetzung Ihres privaten oder gewerblichen Eigenstromkonzeptes. Als unabhängiger Messstellenbetreiber können wir folgende Dienstleistungen für Ihre Eigenversorgung anbieten:
- Installation von Messsystemen und bei Bedarf Integration der Messsysteme in die lokale Leittechnik
- Erarbeitung eines individuellen Messkonzeptes, das Ihre Eigenstromnutzung wirtschaftlich optimiert
- Berücksichtigung der standortspezifischen Anlagenkonstellation und individueller Wünsche
- Einbeziehung von Rechtsberatung und Wirtschaftsprüfung nach Bedarf
- Abstimmung mit Netzbetreibern und externen Lieferanten
- Umsetzung des erarbeiteten Messkonzeptes inklusive Marktkommunikation im Rahmen des Messstellenbetriebs
- Visualisierung der erhobenen Messdaten in unserem Kundenportal
Gemeinsam mit unseren Partnern schaffen wir Ihre indivdiuelle Mieterstromlösung
- Analyse und individuelle Beratung
- Auslegung von PV und Speichersystemen
- Wirtschaftlichkeitsanalyse
- Entscheidungsvorlagen
- Planung
- regulatorische und technische Planung
- Errichtung
- Inbetriebnahme
- Integration
- Speicheranbindung
- Elektrombilität
- Wärmepumpen
- Leittechnik / SCADA
- Finanzierung
- Betriebsführung der Anlagen & Messdienstleistung
- regulierter Messstellenbetrieb
- Messkonzepterstellung
- Datenweitergabe an Marktpartner
- Energiewirtschaftliche Bewirtschaftung
- Reststrommengenbeschaffung
- Überschussvermarktung
- Bilanzierung
- Abrechnung
- Energiewirtschaftliche Abrechnung
- Rechnungs- und Mahnwesen
- keine Durchleitung durch ein Netz
Wirtschaftliches Potential
Für Eigenversorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien und hocheffizienten KWK-Anlagen gilt nach § 61b EEG 2017, dass lediglich eine reduzierte EEG-Umlage von aktuell 40 Prozent zu zahlen ist. Auch sind Bestandsanlagen, also ältere Anlagen, häufig von der Zahlung der EEG-Umlage vollständig befreit. Auch müssen für Eigenstrom keine Netzentgelte, netzseitigen Umlagen und keine Konzessionsabgabe gezahlt werden. In der Regel profitieren die Anlagenbetreiber zudem von einer Stromsteuerbefreiung nach § 9 StromStG. Die Kostenvorteile sind zusammenfassend in der folgenden Abbildung dargestellt.